Arbeitsrecht in Dänemark
Der dänische Arbeitsmarkt ist in vielen Bereichen anders als der deutsche oder der österreichische Arbeitsmarkt. Im Zusammenspiel zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und dem dänischen Staat ergeben sich zahlreiche Unterschiede die es bei der Einstellung von Mitarbeitern zu beachten gibt.
Der dänische Arbeitsmarkt
Der dänische Arbeitsmarkt ist einer der am wenigsten öffentlich-rechtlich regulierten innerhalb der EU. Doch der Einfluss dänischer Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist beträchtlich.
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Altersvorsorge und Renten in Dänemark
In Dänemark erhält jeder Rentner der mindestens 30 Jahre in Dänemark gewohnt hat die staatliche Altersrente, die durch die Steuerzahlung finanziert wird. Im Folgenden können Sie sich über die verschiedenen dänischen Rentenversicherungen informieren.
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Zuständige Gerichte bei Arbeitsverfahren in Dänemark
Im dänischen Recht gibt es keine Arbeitsgerichtsbarkeit wie im deutschen und im österreichischen Recht. Zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Angestellten sind die ordentlichen Gerichte, konkret das örtliche dänische Amtsgericht („byret“).
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