Gesellschaftsrecht in Dänemark
Einem Unternehmer stehen in Dänemark prinzipiell die gleichen Gesellschaftsformen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, der Haftungsregelungen und der steuerrechtlichen Behandlung erfolgen.
Notwendige Registrierungen in Dänemark
Für ausländische Unternehmen besteht die Pflicht, sich bei einer Tätigkeit in Dänemark in einer Reihe von Registern eintragen zu lassen.
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Gesellschaftsgründung in Dänemark
Wollen Sie in Dänemark eine Tochtergesellschaft gründen? Informieren Sie sich hier über die verschiedenen dänischen Gesellschaftsformen und das dänische Gründungsverfahren.
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Zweigniederlassung in Dänemark
Eine Zweigniederlassung in Dänemark erfordert einige juristische Überlegungen.
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ist die beliebteste dänische Gesellschaftsform. Sie unterscheidet sich teilweise von dem Gründungsverfahren einer dänischen Aktiengesellschaft (A/S).
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Aktiengesellschaft (A/S) in Dänemark
Die Aktiengesellschaft ist in Dänemark unkompliziert geregelt. Eine dänische Aktiengesellschaft muss einen Mindestnennbetrag von DKK 500.000 haben. Seit 2011 können dänische Aktiengesellschaften zwischen verschiedenen Geschäftsleitungsmodellen wählen.
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Geschäftsführerhaftung in Dänemark
Nach dänischem Recht kommt es im Falle der Insolvenz nicht so häufig zu einer Geschäftsführerhaftung. Entscheidend ist, ob die dänische Geschäftsleitung die Insolvenz verschleppt hat und dann für den Forderungsausfall auch persönlich in Anspruch genommen werden kann.