See- und Transportrecht in Dänemark
Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung von transportrechtlichen Angelegenheiten und berät dänische, deutsche und internationale Reedereien, Eisenbahn- und Fluggesellschaften, Spediteure und Transportunternehmer sowie deren Versicherungen und Banken in allen Fragestellungen des nationalen und internationalen Transports, wie z.B.:
- Straßengüterverkehr, Luftfracht und Bahnverkehr, Shipping sowie multimodaler Verkehr
- Logistik, einschließlich der Erstellung von Logistikkonzepten und Verträgen
- Spedition und Distribution
- Transport- und Warenversicherung, einschließlich Versicherungsschutz, Haftung, Gefahrtragung und Regress
- Strafverfahren bzgl. Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgeräte und Gefahrgüter
- Kauf und Verkauf von Schiffen sowie Anordnung von Arrest von Schiffen
- Gerichts- und Schiedsverfahren.
Die meisten der von uns wahrgenommenen Angelegenheiten entspringen internationalen Abkommen, Verträgen und/oder EU-rechtlichen Regelungen. Die Spezialisten von NJORD haben im Lauf vieler Jahre eine einzigartige Kompetenz in diesem Bereich aufgebaut.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in dänisch-deutschen Rechtsfragen verfügen wir über eine besondere Kompetenz bei der Bearbeitung von dänisch-deutschen transportrechtlichen Fragen.
Kabotage in Dänemark
Wer als deutscher Fuhrunternehmer Frachtführer nach Dänemark schickt, sollte wissen, wie ein Verstoß gegen die Kabotagerichtlinien vermieden werden kann. Bei NJORD arbeiten dänische Anwälte, die helfen können, Ihr Frachtführer trotzdem von der dänischen Polizei angehalten werden sollte.
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Vertragsabschluss mit dänischen transportunternehmen
Im internationalen Handel müssen der Verkäufer oder der Käufer häufig bei einem Dritten Güterbeförderung bestellen. Bei einem dänischen Verkäufer oder Käufer wird die Güterbeförderung in diesem Fall oft von einem dänischen Transportunternehmen durchgeführt. Beim Vertragsabschluss mit einem dänischen Verkehrsunternehmen muss man verschiedene Umstände berücksichtigen.
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Lenk- und ruhezeiten
Die Regelung der Lenk- und Ruhezeiten ergibt sich aus zwei EU-Verordnungen, die in allen EU-Staaten anwendbar sind. Daher müssen Fuhrunternehmen und Fahrer grundsätzlich überall in der EU die gleichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten beachten. In manchen Fällen sind allerdings von den Fuhrunternehmen oder Fahrern auch nationale Maßnahmen bezüglich des Straßengüterverkehrs zu beachten. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem ausländische Fuhrunternehmen und Fahrer, die Straßengüterverkehr in Dänemark durchführen.
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Frachtfuhrerhaftung
Frachtführer, die internationalen Gütertransport von oder nach Dänemark betreiben, sind von der dänischen Frachtführergesetzgebung (dem CMR) erfasst. Ein nicht-dänischer Fracht-führer kann deswegen bei einem dänischen Gericht, dem dänisches Recht und dänische Rechtsgrundsätze unterstellt sind, gerichtlich belangt werden oder Teil eines dänischen Rechtsprozesses werden. Außerdem kann ein nicht-dänisches Unternehmen einen dänischen Frachtführer in Dänemark verklagen.