Steuerrecht in Dänemark
Bei länderübergreifenden Tätigkeiten von Unternehmen können sich komplexe Fragen der Steuerpflicht und Doppelbesteuerung ergeben. Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen grundsätzlich der Unternehmensbesteuerung in Dänemark, wenn durch die Tätigkeit eine steuerliche Betriebsstätte begründet wird. Aber auch ohne die Begründung einer Betriebsstätte kann z.B. bei Arbeitnehmerüberlassung eine Anwendung des in Dänemark geltenden Steuerrechts in Frage kommen.
Steuervergünstigungen für Forscher in Dänemark
Dänemark bietet besondere generelle Steuervergünstigungen für Forscher und besonders hoch bezahlte ausländische Mitarbeiter. Für solche Mitarbeiter besteht die Möglichkeit in Dänemark über 60 Monate mit nur 31,92 % Prozent des Einkommens besteuert zu werden.
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Unternehmensbesteuerung in Dänemark
Gewerbliche Tätigkeiten in Dänemark unterliegen der Unternehmensbesteuerung, wenn durch die Tätigkeit in Dänemark eine steuerliche „Betriebsstätte“ begründet wird. Auch ohne die Begründung einer Betriebsstätte kann bei Arbeitnehmerüberlassung eine Besteuerung nach dem dänischen Steuerrecht in Frage kommen.
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Absetzbarkeit von Spenden in Dänemark
Dieser Artikel verschafft einen Überblick über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden oder anderen Ausgaben im Bereich des „Corporate Social Responsibility“ in Dänemark.
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Fahrzeuge in Dänemark
Das Steuerrecht in Dänemark ermöglicht, dass einige Fahrzeuge, die nach Dänemark eingeführt werden, unter bestimmten Voraussetzungen von der steuerlichen Registrierungsabgabe befreit werden können. In der Regel müssen aber die hohen dänischen Registrierungsabgaben gezahlt werden.
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Einfuhr von Firmenwagen nach Dänemark
Firmenwagen, die nach Dänemark eingeführt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen von der steuerlichen Registrierungsabgabe befreit werden oder sogar ganz von der Registrierungspflicht befreit sein.
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Doppelbesteuerungsfragen
Zwischen Deutschland und Dänemark sowie zwischen Österreich und Dänemark gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Die Abkommen verhindern die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen in beiden Ländern und ermöglichen eine Aufteilung der Steuern auf beide Staaten.